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Führerscheinklasse



B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

 

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.

Befristung: Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.

Einschluss: Klasse B schließt die Klassen AM, L ein.

Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.


Theorieunterricht (Grundstoff): 12 Doppelstunden (a 90 min) (bei Erwerb der ersten Fahrerlaubnis, 6 Doppelstunden bei Erwerb einer weiteren Fahrerlaubnis)

Theorieunterricht (Spezifischer Stoff): 2 Doppelstunden


Sonderfahrten Klasse B

Überland 5 Fahrstunden a 45 min

Autobahn 4 Fahrstunden a 45 min

Dunkelfahrt 3 Fahrstunden a 45 min


Führerscheinklasse



B96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 überschreitet, aber 4250 nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.

Voraussetzung: ist eine Fahrerschulung (mindestens 7 Stunden) mit einem praktischen und theoretischen Teil.



Führerscheinklasse




BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.


Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B)

Befristung: Die Klasse BE ist unbefristet gültig.

 

Sonderfahrten Klasse BE
Überland 3 Fahrstunden a 45 min

Autobahn 1 Fahrstunde a 45 min

Dunkelfahrt 1 Fahrstunde a 45 min


Führerscheinklasse




A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.


Mindestalter: für den Direkteinstieg 24 Jahre;

Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 24. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 24. Geburtstag ausgehändigt.


Fahrzeuge


(siehe § 6 FeV): Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Befristung: Die Klasse A ist unbefristet gültig.

Einschluss: Wer die Klasse A besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1, A2 und AM.


Theorieunterricht (Grundstoff): 12 Doppelstunden (a 90 min) (bei Erwerb der ersten Fahrerlaubnis, 6 Doppelstunden bei Erwerb einer weiteren Fahrerlaubnis)

Theorieunterricht (Spezifischer Stoff): 4 Doppelstunden


Sonderfahrten Klasse A bei Ersterwerb


Überland 5 Fahrstunden a 45 min

Autobahn 4 Fahrstunden a 45 min

Dunkelfahrt 3 Fahrstunden a 45 min

 

Sonderfahrten bei Erweiterung von Klasse A2
Überland 3 Fahrstunden a 45 min

Autobahn 2 Fahrstunden a 45 min

Dunkelfahrt 1 Fahrstunden a 45 min


Führerscheinklasse




A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis von der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

 

Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.

Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.

Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse AM.


Theorieunterricht (Grundstoff): 12 Doppelstunden (a 90 min) (bei Erwerb der ersten Fahrerlaubnis, 6 Doppelstunden bei Erwerb einer weiteren Fahrerlaubnis)

Theorieunterricht (Spezifischer Stoff): 4 Doppelstunden

 

Sonderfahrten Klasse A1
Überland 5 Fahrstunden a 45 min

Autobahn 4 Fahrstunden a 45 min

Dunkelfahrt 3 Fahrstunden a 45 min


Führerscheinklasse




A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

 

Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge (siehe § 6 FeV): Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Befristung: Die Klasse A2 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein.

Theorieunterricht (Grundstoff): 12 Doppelstunden (a 90 min) (bei Erwerb der ersten Fahrerlaubnis, 6 Doppelstunden bei Erwerb einer weiteren Fahrerlaubnis)
Theorieunterricht (Spezifischer Stoff): 4 Doppelstunden

Sonderfahrten Klasse A2 bei Ersterwerb
Überland 5 Fahrstunden a 45 min
Autobahn 4 Fahrstunden a 45 min
Dunkelfahrt 3 Fahrstunden a 45 min

Sonderfahrten Klasse A2 bei Erweiterung von Klasse A1
Überland 3 Fahrstunden a 45 min
Autobahn 2 Fahrstunde a 45 min
Dunkelfahrt 1 Fahrstunde a 45 min


Führerscheinklasse




AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Mindestalter: 16 Jahre (Ausbildung in der Fahrschule ab 15 1/2 möglich)
Einschluss: Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse AM.

Theorieunterricht(Grundstoff): 12 Doppelstunden (a 90 min) (bei Erwerb der ersten Fahrerlaubnis, 6 Doppelstunden bei Erwerb einer weiteren Fahrerlaubnis)
Theorieunterricht (Spezifischer Stoff): 2 Doppelstunden (a 90 min)

Keine Sonderfahrten für die Klasse AM vorgeschrieben.


Führerschein mit 17




Begleitetes Fahren

Im Volksmund „Führerschein mit 17“, offiziell sagt man „Begleitetes Fahren“.

Die Statistik belegt, dass Fahranfänger zwischen 18 und 20 Jahren überdurchschnittlich häufig an schweren Verkehrsunfällen mit Verkehrstoten und Verletzten beteiligt sind.
Meist sind Unfälle auf zu schnelles Fahren, Selbstüberschätzung und unzureichende Beherrschung des Fahrzeugs zurückzuführen.

Jeder, der Kinder hat, die sofort nach Erreichen des 18. Lebensjahres den Führerschein erworben haben, muss damit rechnen, dass diese in den ersten beiden Jahren nach Erwerb des Führerscheins in einen Unfall verwickelt werden.
Eltern können sich glücklich schätzen, wenn es sich dann nur um einen unverschuldeten leichten Unfall handelt, der den unerfahrenen Jugendlichen deutlich vor Augen führt, wie unerwartet und schnell sie in eine gefährliche Unfallsituation geraten können.

Deshalb soll in einem bis 2010 befristeten Modellversuch versucht werden,  das Anfängerunfallrisiko dadurch zu verringern, dass Fahranfänger in einer verlängerten  Lernphase praktische Erfahrungen bei möglichst geringem Risiko sammeln können.


Wie kommt man an den Führerschein mit 17?

Man kann sich ab 16,5 Jahren in einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE anmelden und stellt einen Antrag beim zuständigen Amt. Wenn der Antrag bewilligt wird, was ohne Punkte in Flensburg normalerweise der Fall sein wird, beginnt die ganz normale Ausbildung in der Fahrschule (Unterricht, Fahrstunden, theoretische und praktische Prüfung).
Nach der bestandenen theoretischen Prüfung kann, frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, die Fahrprüfung abgelegt werden. Wer die Prüfung besteht und inzwischen 17 Jahre alt ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der besagten Ausnahmegenehmigung. Dieses Dokument wird wie gesagt nur in Deutschland anerkannt, daran sollte man vor spontanen Fahrten ins Ausland z.B. Österreich denken.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen. In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden und zwar ab dem 18. Geburtstag auch ohne die Begleitung! Ins Ausland sollte man in dieser Übergangszeit aber noch nicht fahren, da es weiterhin Probleme mit der Anerkennung der Prüfbescheinigung geben könnte.

Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?

Bei jeder Fahrt muss eine Begleitperson mindestens 30 Jahre alt mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren. · Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens 3 Punkte in Flensburg besitzen.· Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!), für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.· Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!· Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmegenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. Außerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet.


Mit welchen Fahrzeugen darf man fahren?


Vorsicht: unbedingt einen Blick in den Kfz-Versicherungsvertrag werfen! Wurde der Vertrag beispielsweise so abgeschlossen, dass der Fahrer ein bestimmtes Mindestalter haben muss (um dadurch an eine günstigere Versicherungsprämie zu kommen), dann darf versicherungstechnisch eben kein 17-Jähriger ans Steuer. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung verliert das Fahrzeug zwar nicht automatisch den Haftpflicht-Versicherungsschutz, aber die Versicherung wird saftige Nachzahlungen als Vertragsstrafe fordern . Sogar die Kündigung durch den Versicherer ist möglich.

Übrigens: Wie beim normalen Führerschein mit 18 erwirbt man mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen AM und L. Bei Fahrten mit diesen Klassen benötigt man aber folgerichtig keinen Beifahrer, weil man das Mindestalter (16) ja schon erreicht hat.


Fahrerschulung




B196

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein wird die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren. Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen.


Mindestalter: 25 Jahre

 

Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

 

Mindestens 4 x 90 Minuten theoretischer, klassenspezifischer Unterricht

 

Mindestens 5 x 90 Minuten praktischer Unterricht


  • Grundfahraufgaben der Klasse A1
  • Bundes- und Landstraßen und Autobahnfahrten


Kosten bei Mindestanforderung: 1200,-€

 

(Sollten weitere Stunden notwendig sein, erhöhen sich die Kosten um den jeweiligen Fahrstundenpreis gem. unserer Preisliste Klasse A1)

 

zzgl. 28,60€ Verwaltungsgebühren



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